Hände hoch für Handhygiene – Teilnahmebedingungen



  1. Am Wettbewerb „Hände hoch für Handhygiene“ (dem „Wettbewerb“) können Schulen in Deutschland teilnehmen. Der Wettbewerb ist hinfällig, wo er gesetzlich verboten ist. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung (im Ganzen oder in Teilen) wird die entsprechende Einsendung vom Wettbewerb ausgeschlossen.
  2. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder Agenturen von Rubbermaid Commercial Products Limited (nachfolgend „RCP“ oder der „Veranstalter“), deren Konzernunternehmen, Agenturen, Familienmitglieder oder sonstige Personen, die mit dem Wettbewerb in Verbindung stehen, dürfen nicht teilnehmen.
  3. Durch die Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die vorliegenden Teilnahmebedingungen.
  4. Um am Wettbewerb teilzunehmen, müssen Schulen von ihren Schülern entworfene „Handhygiene“-Poster per E-Mail an rcp.marketing@newellco.com oder per Post an RCP an die Adresse Conker Communications, Ground Floor, The Old Coach House, 820 Wilmslow Rd, Manchester, England, M20 2RN schicken. Schulen müssen die in den bereitgestellten Informationen enthaltenen Anweisungen befolgen und die Poster ohne personenbezogene Daten von Schülern (also auch ohne Namen) einschicken. Ein Kauf ist nicht erforderlich. Für die Teilnahme an diesem Wettbewerb gilt keine Teilnahmegebühr, und es ist kein Kauf erforderlich. Falls Sie Fragen zur Teilnahme oder sonstige Anliegen in Bezug auf den Wettbewerb haben, senden Sie bitte eine E-Mail mit „Hände hoch für Handhygiene“ in der Betreffzeile an rcp.marketing@newellco.com.
  5. Sie tragen die Verantwortung für die Kosten (falls anfallend) der Einsendung Ihres Wettbewerbsbeitrags an uns. Der Gewinner ist die Schule, die den von den Preisrichtern ausgewählten Entwurf eingeschickt hat. Alle Steuern obliegen der Verantwortung der Siegerschule. RCP behält sich nach alleinigem Ermessen das Recht vor, jede Person zu disqualifizieren, die versucht, diese Bestimmung zu umgehen, indem sie das Verfahren des Wettbewerbs manipuliert, und zwar zum Beispiel durch Erstellung mehrerer Accounts, Verwendung mehrerer Identitäten oder Handlungen, die vom Veranstalter als Verstoß gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen betrachtet werden, oder durch Handlungen, die vom Veranstalter als störend betrachtet werden.
  6. RCP übernimmt keine Haftung für verlorene, verspätete, fehlgeleitete oder unvollständige Einsendungen oder Einsendungen, die aus technischen oder sonstigen Gründen nicht zugestellt oder eingesendet werden können. Ein Zustellungsnachweis der Einsendung ist kein Nachweis für den Eingang bei RCP. Obszöne oder unangemessene Einsendungen werden nicht akzeptiert. Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, eine Einsendung nach eigenen Ermessensgründen abzulehnen.
  7. Der Wettbewerb beginnt am Dienstag, dem 4. Mai, um 09:00 Uhr und endet am Mittwoch, dem 30. Juni 2021, um 23:59 Uhr. Einsendungen, die außerhalb dieses Zeitraums eingehen, sind ungültig.
  8. Die Siegerschule wird vom RCP Head of Marketing EMEA und vom RCP Comms & Activation Manager EMEA gemeinsam mit einer unabhängigen, pensionierten Lehrkraft mit 40 Jahren Berufserfahrung ausgewählt.
  9. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von RCP liegen, behält sich RCP das Recht vor, die Daten des Preises zu ändern und sie durch andere Daten zu ersetzen, sowie das Preisausschreiben oder die vorliegenden Teilnahmebedingungen mit oder ohne entsprechende Mitteilung an die Teilnehmer und Teilnehmerinnen ganz oder teilweise zu stornieren, abzubrechen, zu modifizieren oder zu verschieben.
  10. Der Preis: Die Schule, die das preisgekrönte Design einsendet, erhält RCP-Seifenspender in allen Waschräumen sowie Handdesinfektionsmittelspender, die in der Schule angebracht werden. Ein Handhygienespezialist von RCP wird die Handhygiene-Erfordernisse der Siegerschule beurteilen. Spender werden in einvernehmlicher Absprache zwischen RCP und der Schule an optimalen Standorten auf dem Schulgelände angebracht. Der Preis beinhaltet für sechs Monate ausreichende Seife- und Handdesinfektionsmittelvorräte, bis zu maximal durchschnittlich drei Nachfüllmengen pro Spender. Die Siegerschule erhält außerdem einen Amazon-Gutschein im Wert von 100 €, der für Produkte zur Verwendung durch die Schule nach eigener Wahl eingelöst werden kann. RCP übernimmt keine Verantwortung für jegliche mit dem Preis verbundene Kosten, die nicht ausdrücklich im Preis inbegriffen sind.
  11. Die Siegerschule wird per E-Mail am oder vor Freitag, dem 16. Juli 2021,benachrichtigt und im Einzelnen darüber informiert, wie der Preis anzufordern ist. Falls eine Siegerschule RCP nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung antwortet, verfällt der Preis und RCP ist berechtigt, nach dem oben beschriebenen Verfahren eine andere Siegerschule auszuwählen (diese muss ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung antworten, da ansonsten deren Preis ebenfalls verfällt). Falls eine Siegerschule den Preis nicht annimmt oder die Einsendung ungültig ist bzw. gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen verstößt, verfällt der entsprechende Preis und RCP ist berechtigt, eine andere Siegerschule auszuwählen.

  1. Der Preis wird der Siegerschule bis zum Donnerstag, dem 30. September 2021, zugestellt. RCP und die Siegerschule werden einen Termin vereinbaren, an dem RCP die Handdesinfektionsmittel- und Seifenspender für Waschräume anbringt.
  2. Der Preis ist nicht austauschbar, nicht übertragbar, nicht erstattbar und kann nicht in Bargeld oder einen anderen Preis eingelöst werden.
  3. RCP behält sich das Recht vor, den Preis durch einen Alternativpreis von ähnlichem Wert zu ersetzen, falls der ursprünglich ausgeschriebene Preis nicht zur Verfügung steht.
  4. RCP und seine verbundenen Unternehmen, die gemäß der relevanten Datenschutzgesetze und -richtlinien als Verantwortliche agieren, speichern Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zum weiteren Verlauf und zur Abwicklung dieses Preisausschreibens, zur Teilnahmeverwaltung und zur Kontaktaufnahme mit den Siegerschulen. Das beinhaltet den vollständigen Namen, den Namen der Schule und die E-Mail-Adresse. Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und gegenüber Dritten, die nicht mit Newell Brands verbunden sind, nicht offengelegt, es sei denn, dies ist zur ordnungsgemäßen Abwicklung dieses Preisausschreibens erforderlich. Sie haben das Recht auf Zugriff, Modifizierung oder Entfernung Ihrer personenbezogenen Daten. Füllen Sie dazu bitte folgendes Formular aus. Bei Beschwerden, Fragen und/oder zur Ausübung ihrer Rechte können Teilnehmer und Teilnehmerinnen (i) ihr lokales Kundendienst-Team oder (ii) unser Datenschutzgremium hier kontaktieren. Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben außerdem das Recht, die für ihren Wohnsitz zuständige Datenschutzbehörde oder die leitende Aufsichtsbehörde von Newell Brands zu kontaktieren, d. h. in diesem Fall das Information Commissioner’s Office of Wycliff House, Water Lane, Wilmslow, Cheshire SK9 6AF, Vereinigtes Königreich, www.ico.co.uk. Wir werden direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen, falls wir Ihre personenbezogenen Daten für PR-Aktionen nach dem Preisausschreiben nutzen möchten (z. B. für ein erneutes Posten auf unserer eigenen Instagram-Seite). Sie können jeglichen Anfragen von uns zur Nutzung Ihrer Daten in PR-Aktionen nach dem Preisausschreiben zustimmen oder diese ablehnen. Durch Ihre Teilnahme an diesem Preisausschreiben bestätigen Sie, dass Sie die vorliegenden Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen haben. Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere allgemeine Datenschutzerklärung. Eine Liste sowie Kontaktangaben der Datenverantwortlichen von Newell Brands finden Sie auf der folgenden Seite: Newell Brands Data Controllers.
  5. Soweit nach geltendem Recht zulässig, ist der Veranstalter gemäß oder in Verbindung mit diesen Teilnahmebedingungen, dem Preisausschreiben oder jeglichem Preis nicht für etwaige indirekte, besondere oder Folgekosten, Ausgaben, Verluste oder Schäden haftbar, die ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin erleidet, selbst wenn diese Kosten, Ausgaben, Verluste oder Schäden vernünftigerweise vorhersehbar waren oder vom Teilnehmer oder von der Teilnehmerin und dem Veranstalter vernünftigerweise hätten erwogen werden können, und ungeachtet dessen, ob diese durch Vertragsbruch, rechtswidriges Handeln, Fahrlässigkeit, Verletzung einer gesetzlichen Pflicht oder auf andere Art entstehen.
  6. Soweit nach geltendem Recht zulässig, behält sich RCP das Recht vor, diesen Wettbewerb jederzeit und gelegentlich sowie mit oder ohne vorherige Benachrichtigung temporär oder dauerhaft zu verändern oder einzustellen. Dies kann aus Gründen notwendig sein, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von RCP liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf voraussichtliche, vermutete oder tatsächliche Betrugsfälle). Die Entscheidung von RCP in allen Angelegenheiten in Bezug auf den Wettbewerb ist endgültig. Es wird keine Korrespondenz dazu geführt. Falls RCP den Wettbewerb im Sinne dieses Absatzes dauerhaft einstellt, werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Wettbewerbs von ihren Pflichten gemäß der vorliegenden Teilnahmebedingungen gegenüber RCP entbunden.
  7. RCP ist nicht haftbar für die Nichteinhaltung seiner Pflichten in Bezug auf diesen Wettbewerb, wenn diese Nichteinhaltung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von RCP liegen. Solche Umstände umfassen, sind aber nicht beschränkt auf Wetterbedingungen, Feuer, Flut, Orkan, Streik, Arbeitskonflikt, Krieg, Kampfhandlungen, politische Unruhen, Aufruhr, zivile Unruhen, unvermeidbare Unfälle, Pandemien oder Epidemien, unvermutet eintretende Rechtsvorschriften oder jegliche anderen Ereignisse höherer Gewalt.
  8. Der Wettbewerb und die vorliegenden Teilnahmebedingungen unterliegen der englischen Gesetzgebung. Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Wettbewerbs erkennen die nicht ausschließliche Zuständigkeit der englischen Gerichte an. Diese Rechtswahl entzieht Ihnen nicht den Schutz, der Ihnen unter Ihrer eigenen anwendbaren Gesetzgebung und gemäß solchen Bestimmungen zusteht, von denen laut Gesetz Ihrer Gerichtsbarkeit nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann.
  9. Der Veranstalter ist der Inhaber des Urheberrechts an allen Einsendungen.
  10. Veranstalter: Newell Rubbermaid UK Limited, eingetragener Geschäftssitz in der Halifax Avenue – Fradley Park, Lichfield, Staffordshire, WS13 8SS, Vereinigtes Königreich.

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